AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
STOLL Medizintechnik GmbH
Eisentalstr. 31
71332 Waiblingen
- nachfolgend Verkäuferin -
§ 1 Geltungsbereich
(1) Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der Verkäuferin über den Shop unter
http://www.stoll-mt.de sowie für Bestellungen per E-Mail, Fax oder Telefon
gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, welche der Besteller durch das Erteilen eines Auftrags oder die Entgegennahme einer Lieferung anerkennt. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Bestellers ist ausgeschlossen, auch wenn die Verkäuferin diesen nicht ausdrücklich widerspricht.Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Besteller und der Verkäuferin.
(2) Ein Verkauf an Privatpersonen findet nicht statt.
(3) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wer- den Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.
§ 2 Registrierung als Nutzer
(1) Die Registrierung in unserem Onlineshop erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf
Zulassung besteht nicht. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich gegenüber
Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen. Auf unser Verlangen haben Sie uns Ihre Unternehmereigenschaft nachzuweisen, etwa durch Übermittlung der Gewerbeanmeldung oder anderer geeigneter Nachweise.
(2) Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und
wahrheitsgemäß anzugeben. Mit der Anmeldung wählen Sie einen persönlichen
Nutzernamen und ein Passwort. Der Nutzername darf weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen. Sie sind verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen.
§ 3 Vertragsschluss
Onlineshop
Die Präsentation der Waren stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Die
Angebote der Verkäuferin sind freibleibend. Erst die Bestellung einer Ware durch Sie
ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Im Falle der Annahme dieses Angebots
versenden wir an Sie eine Auftragsbestätigung per E-Mail.
Fax, E-Mail, Telefon
Sie können Ihre Bestellung auch per Fax, E-Mail oder Telefon aufgeben. Im Falle der
Annahme dieses Angebots versenden wir an Sie eine Auftragsbestätigung per E-Mail
oder Fax.
§ 4 Liefer- und Leistungsfristen
(1) Liefer- und Leistungsfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie von der
Verkäuferin ausdrücklich bestätigt worden sind und der Besteller der Verkäuferin alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig
mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen
vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der
Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.
(2) Verzögern sich die Lieferungen, ist der Besteller nur zum Rücktritt berechtigt, wenn die Verkäuferin die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Besteller gesetzte Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist. Soweit wir die Lieferung der Ware nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen, so müssen Sie uns zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist setzen. Ansonsten sind Sie nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Die Verkäuferin kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen, wenn
diese für den Besteller zumutbar sind.
(4) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten wie z.B. den rechtzeitigen Abruf der Liefergegenstände nach Ziffer 4, so ist die Verkäuferin berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten desBestellers angemessen einzulagern. Die Verkäuferin ist unbeschadet ihrer sonstigen Rechte (auch auf Schadenersatz) zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine dem Besteller gesetzte angemessene Nachfrist zur Annahme der Lieferung erfolglos verstrichen ist.
§ 5 Versand, Gefahrenübergang, Versicherung
(1) Soweit vom Besteller keine Bestimmung getroffen ist, erfolgt der Versand auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung.
(2) Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das
Transportunternehmen oder den Besteller selbst auf den Besteller über. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des
Liefergegenstandes auf den Besteller über.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise der Verkäuferin verstehen sich ab Lager ausschließlich der jeweiligen
gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger Zölle. Haben sich die Vertragsparteien nicht
auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste der Verkäuferin. Bei Sonderanfertigung nach Zeichnung oder Muster gelten die vereinbarten Preise jeweils für Produktion und Lieferung in einer Menge.
(2) Die Zahlung ist möglich per Überweisung/ Vorkasse, per Nachname, per Lastschrift, über den Dienst von PayPal und bei Bestandkunden per Rechnung nach Erhalt der Ware.
(3) Vorkasse Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Kauf auf
Rechnung ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen des Bestellers gelten erst dann als erfolgt, wenn die Verkäuferin über den Betrag verfügen kann. Die Verkäuferin ist berechtigt, für
Teillieferungen mach § 4.3 Teilrechnungen zu erstellen.
(4) Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt,
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Besteller den Ausgleich der Rechnung nicht innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum vorgenommen hat. Der Besteller befindet sich somit bei Nichtzahlung automatisch ab dem 21. Tag nach Rechnungsdatum im Zahlungsverzug.
(5) Zur Aufrechnung ist der Besteller nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig ist.
(6) Wird der Verkäuferin nach dem Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder
Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, ist die Verkäuferin berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann die Verkäuferin von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Verkäuferin unbenommen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen von der Verkäuferin aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller
Eigentum der Verkäuferin. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der der Verkäuferin zustehenden Saldoforderung.
(2) Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zu verpfänden, zur
Sicherung zu übereignen oder sonstige das Eigentum der Verkäuferin gefährdende
Verfügungen zu treffen. Eine Veräußerung der Vorbehaltsprodukte ist dem Besteller nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Besteller tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an die Verkäuferin ab; die Verkäuferin nimmt die Abtretung schon jetzt an.
(3) Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des
Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu behandeln. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsprodukte durch den Besteller erfolgt stets für die Verkäuferin. Werden die Vorbehaltsprodukte mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Verkäuferin das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsprodukte zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller wird den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt der Verkäuferin hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Besteller.
§ 8 Gewährleistung
(1) Die Verkäuferin gewährleistet, dass der Liefergegenstand bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika des Liefergegenstandes.
(2) Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht uns zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung sind Sie berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass Sie alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllen.
(3) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware.
§ 9 Recht des Bestellers bei Mängeln, Untersuchungspflicht
(1) Rechte des Bestellers bei Mängeln des Liefergegenstandes setzen voraus, dass er den Liefergegenstand nach Übergabe überprüft und der Verkäuferin Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch zehn Tage nach Übergabe schriftlich mitteilt;
verborgene Mängel müssen der Verkäuferin unverzüglich nach ihrer Entdeckung
schriftlich mitgeteilt werden. Bei jeder Mängelrüge steht der Verkäuferin das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Besteller der Verkäuferin die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Die
Verkäuferin kann von dem Besteller auch verlangen, dass er den beanstandeten
Liefergegenstand an die Verkäuferin auf Kosten der Verkäuferin zurücksendet. Erweist sich eine Mängelrüge des Bestellers als vorsätzlich oder grob fahrlässig unberechtigt, so ist er der Verkäuferin zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen (zum Beispiel Fahrt- oder Versandkosten) verpflichtet.
(2) Die Verkäuferin ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch für den Besteller
kostenlose Nach-besserung oder ersatzweise Lieferung des mangelhaften Teiles oder des ganzen Liefergegenstandes ("Nacherfüllung") zu beseitigen. Von der Verkäuferin ersetzte Teile sind der Verkäuferin zurück zu gewähren.
(3) Der Besteller wird der Verkäuferin die für die Nacherfüllung notwendige und
angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen der
Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn die Verkäuferin mit der Beseitigung des Man-gels in Verzug ist, hat der Besteller das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an die Verkäuferin den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der Verkäuferin den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
(4) Rechte des Bestellers bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Besteller
verursachten Grün-den eintreten, z.B. durch ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, insbesondere auch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, fehlerhafte
Montage, fehlerhafte Inbetriebnahme, fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Besteller oder nicht geeignetes Zubehör oder nicht geeignete Ersatzteile oder ungeeignete Reparaturmaßnahmen, unsachgemäße Lagerung oder durch natürliche Abnutzung, sofern die Mängel nicht von der Verkäuferin zu vertreten sind.
(5) Die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Material-,
Versendungs- und Arbeitskosten übernimmt die Verkäuferin innerhalb Deutschlands,
soweit sie nicht der Besteller nach § 9 Nr.1 zu tragen hat. Bei internationalen Verkäufen, hat die Käuferin in jedem Fall die anfallen-den Versendungskosten zu tragen.
(6) Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie dem Besteller
unzumutbar oder hat die Verkäuferin sie nach § 439 Abs. 3 BGB (z.B. wegen
unverhältnismäßiger Kosten dafür) verweigert, so kann der Besteller nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zu-rücktreten, den Kaufpreis mindern und/oder Schadenersatz (bzw. ggf. Ersatz seiner Aufwendungen) verlangen.
(7) Die Verjährungsfrist für die Rechte des Bestellers wegen Mängeln auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung beträgt 12 Monate seit dem Zeitpunkt der Ablieferung beim Besteller. Für Schadenersatz-ansprüche des Bestellers sowie für seine Rechte bei arglistig verschwiegenen oder vorsätzlich verursachten Mängeln bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 10 Abnahme für Sonderanfertigungen
(1) Der Besteller ist verpflichtet, die vertragsmäßig hergestellten Liefergegenstände
innerhalb einer Frist von einer Woche seit Aufforderung hierzu abzunehmen.
(2) Nimmt der Besteller die Liefergegenstände nicht innerhalb der in § 10.1
festgesetzten Frist ab, ist die Verkäuferin berechtigt, den Besteller unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme aufzufordern. Nimmt der Besteller die
Liefergegenstände innerhalb dieser Frist nicht ab, gelten die Liefergegenstände als
abgenommen.
§ 11 Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde
regelmäßig vertrauen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Waiblingen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den
gesetzlichen Regelung-gen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen
nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.